Fenstertausch Förderung 2026 kann für Eigentümer einen echten Unterschied machen: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch der Austausch alter Fenster wird weiterhin gefördert: Für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle sind grundsätzlich 15 % Zuschuss möglich. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 20 % steigen.
Doch welche Fenster sind förderfähig? Wie hoch fällt der Zuschuss konkret aus, wann muss der Antrag gestellt werden – und welche Rolle spielen BAFA, KfW und Energieeffizienz-Experten? Wir zeigen, welche Fenstertausch Förderung 2026 möglich ist, was sich seit dem 21. Juli geändert hat und wie Sie Zuschüsse nutzen, ohne an Fristen oder Formalitäten zu scheitern.
Fenstertausch Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Wer alte Fenster energetisch erneuert, kann auch 2026 staatliche Unterstützung erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Fenstertausch bleibt als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig – allerdings haben sich insbesondere die Voraussetzungen für den iSFP-Bonus geändert.
Grundförderung für neue Fenster
Der energetische Austausch von Fenstern gehört zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Über die BEG können dafür grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss beantragt werden.
iSFP-Bonus unter neuen Voraussetzungen
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kann der Fördersatz grundsätzlich um 5 Prozentpunkte steigen. Seit dem 21. Juli 2026 ist der Bonus jedoch an ein Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € gekoppelt.
Bis zu 60.000 € förderfähige Kosten
Für sonstige energetische Maßnahmen können grundsätzlich bis zu 30.000 € pro Wohneinheit berücksichtigt werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kann die Grenze der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 € steigen.
BEG-Update: Was sich bei der Förderung für den Fenstertausch geändert hat
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Eigentümer, die neue Fenster Einbauen lassen möchten, bleibt die Förderung grundsätzlich bestehen. Eine wichtige Änderung betrifft jedoch den iSFP-Bonus: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte können nicht mehr pauschal auf die gesamten Kosten angerechnet werden.
15 % Grundförderung für den Fenstertausch
Der Austausch alter Fenster zählt weiterhin zu den förderfähigen energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Der reguläre Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.
Neue Grenze beim iSFP-Bonus
Der zusätzliche 5-%-iSFP-Bonus bleibt erhalten, greift seit dem 21. Juli 2026 jedoch erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 €.
Entscheidend: Die zusätzlichen 5 Prozent werden nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € angewendet.
Die Kostenobergrenzen bleiben bestehen
Für energetische Einzelmaßnahmen gelten weiterhin feste Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann den möglichen Kostenrahmen deutlich erhöhen.
Die neuen Regeln gelten nicht rückwirkend
Wurde der Förderantrag bereits vor dem 21. Juli 2026 eingereicht, wird er nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Förderbedingungen geprüft. Auch bereits erteilte Förderzusagen bleiben bestehen.
Fenstertausch Förderung 2026: So viel Zuschuss ist möglich
Was bedeuten die aktuellen Fördersätze konkret in Euro? Drei Rechenbeispiele zeigen, wie hoch der mögliche Zuschuss bei unterschiedlichen Investitionssummen ausfallen kann.
20.000 € förderfähige Kosten
Bei 20.000 € förderfähigen Kosten ergibt sich bei einem Fördersatz von 15 % ein Zuschuss von 3.000 €.
40.000 € förderfähige Kosten
60.000 € förderfähige Kosten
Welche Fenster werden 2026 gefördert?
Nicht jedes neue Fenster erfüllt automatisch die Voraussetzungen der BEG-Förderung. Entscheidend ist vor allem die energetische Qualität des gesamten Fensters. Bei klassischen Fenstern sowie Balkon- und Terrassentüren spielt insbesondere der Uw-Wert eine zentrale Rolle.
Der Uw-Wert des Fensters muss stimmen
Für neu eingebaute Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren gilt bei Wohngebäuden grundsätzlich ein maximaler Uw-Wert von 0,95 W/(m²K). Je niedriger der Wert ausfällt, desto weniger Wärme geht über das gesamte Fenster nach außen verloren.
Uw ist nicht dasselbe wie Ug
Der Uw-Wert beschreibt die Wärmedämmung des gesamten Fensters – also das Zusammenspiel von Verglasung, Rahmen und Glasrandverbund.
Der Ug-Wert bezieht sich ausschließlich auf die Verglasung. Ein guter Ug-Wert allein bedeutet deshalb noch nicht, dass das komplette Fenster die technischen Anforderungen erfüllt.
Nicht für jedes Fenster gilt derselbe Grenzwert
Besondere Anforderungen an Einbruchschutz, Barrierearmut oder Denkmalschutz können dazu führen, dass im Rahmen der Förderung abweichende Uw-Grenzwerte gelten.
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster
Für entsprechend ausgeführte Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren kann ein höherer zulässiger Uw-Wert gelten.
Fenster im Baudenkmal
Bei Baudenkmalen werden die besonderen Anforderungen an Gestaltung, Konstruktion und den Erhalt historischer Substanz berücksichtigt.
Denkmalfenster mit echten Sprossen
Für Fenster mit echten glasteilenden Sprossen können bei Baudenkmalen ebenfalls besondere technische Grenzwerte gelten.
Gut beraten vor dem Fenstertausch
Ein erfahrener Fensterbauer hilft bei der Auswahl
Uw-Wert, Verglasung, Rahmenmaterial, Einbau und technische Anforderungen: Bei einem geförderten Fenstertausch müssen mehrere Faktoren zusammenspielen. Ein erfahrener Fensterbauer kann passende Lösungen für Ihr Gebäude empfehlen und die benötigten technischen Produktdaten bereitstellen.
Gerade bei einem größeren Projekt lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. So können Sie nicht nur Preise, sondern auch Dämmwerte, Ausstattung und Montageleistungen gegenüberstellen.
Die Prüfung und Bestätigung der technischen Voraussetzungen für die BEG-Förderung erfolgt bei Maßnahmen an der Gebäudehülle unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Werden auch Balkon- und Terrassentüren gefördert?
Die Fenstertausch Förderung 2026 beschränkt sich nicht auf klassische Fenster. Im Rahmen der BEG werden energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert – dazu zählt grundsätzlich auch die Erneuerung von Außentüren und entsprechenden Fenstertürelementen, sofern die jeweiligen technischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Fenster, Balkon- und Terrassentüren gemeinsam betrachten
Gerade bei einer größeren Sanierung werden häufig nicht nur einzelne Fenster ersetzt. Auch eine alte Balkontür oder Terrassentür kann energetisch eine Schwachstelle in der Gebäudehülle darstellen. Werden diese Bauteile im Zuge der Sanierung erneuert und erfüllen sie die Förderbedingungen, können auch dafür förderfähige Kosten entstehen.
Alte Fenster energetisch erneuern
Der Austausch energetisch schlechter Fenster gehört zu den klassischen BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Entscheidend ist, dass die neuen Elemente die geforderten technischen Werte erreichen und die weiteren Fördervoraussetzungen eingehalten werden.
Förderung für eine neue Balkontür
Auch beim Austausch einer alten Balkontür kann eine Förderung möglich sein. Welche Anforderungen gelten, wie hoch der Zuschuss ausfallen kann und was beim Antrag wichtig ist, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber.
Zur Balkontür Förderung 2026Förderung für eine neue Terrassentür
Große Terrassentüren und verglaste Türelemente haben einen entsprechend großen Anteil an der Gebäudehülle. Auch ihr Austausch kann förderfähig sein, wenn die technischen Anforderungen der BEG erfüllt werden.
Zur Terrassentür Förderung 2026Auch Dachfenster können 2026 gefördert werden
Wer alte Dachfenster austauscht, kann dafür ebenfalls die BEG-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders bei älteren Dachgeschossen kann der Austausch sinnvoll sein: Moderne Dachfenster verbessern nicht nur die Wärmedämmung, sondern können auch Zugluft und sommerliche Hitze reduzieren.
Für die Förderung gelten dieselben grundsätzlichen BEG-Regeln wie beim klassischen Fenstertausch. Der Fördersatz für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt aktuell 15 %.
Dachfenster Förderung 2026 im DetailFenstertausch Förderung nutzen und passende Fensterbauer finden
Vergleichen Sie Fachbetriebe für neue Fenster und finden Sie einen Fensterbauer, der zu Ihrem Projekt passt.
Welche Kosten beim Fenstertausch sind förderfähig?
Bei der Förderung zählt nicht nur der Kaufpreis der neuen Fenster. Auch zahlreiche Arbeiten, die direkt für den energetischen Fenstertausch notwendig sind, können zu den förderfähigen Ausgaben gehören. Das macht gerade bei größeren Projekten einen spürbaren Unterschied.
Nicht nur das neue Fenster kann bezuschusst werden
Vom Ausbau des alten Fensters über die Montage bis zur Abdichtung der Anschlussfugen können verschiedene Kosten unmittelbar zum geförderten Sanierungsvorhaben gehören. Auch notwendige Wiederherstellungsarbeiten im Fensterbereich können berücksichtigt werden.
Neue Fenster und notwendige Bauteile
Förderfähig können der Austausch oder Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren sowie bestimmte Maßnahmen zur energetischen Verbesserung vorhandener Elemente sein.
Alte Fenster raus, neue fachgerecht einsetzen
Zum Fenstertausch gehören mehr Arbeitsschritte als das reine Einsetzen des neuen Elements. Auch erforderlicher Aus- und Einbau, die Überarbeitung angrenzender Bereiche sowie unmittelbar notwendige Montagearbeiten können berücksichtigt werden.
Fugen, Abdichtung und Wärmebrücken
Auch die energetisch wichtige Einbausituation gehört dazu. Förderfähig können unter anderem die Dämmung der Einbaufuge, der luftdichte Anschluss innen, der schlagregendichte Anschluss außen und Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmebrücken sein.
Fensterbank, Rollladenkasten und weitere Details
Die Förderung kann auch notwendige Arbeiten an angrenzenden Bauteilen umfassen. Dazu zählen beispielsweise die Erneuerung von Fensterbänken sowie die Erneuerung, Dämmung oder Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen.
Putz, Malerarbeiten und notwendige Folgearbeiten
Muss rund um das neue Fenster anschließend wieder verputzt oder gestrichen werden, können auch solche notwendigen Wiederherstellungsarbeiten anteilig förderfähig sein, sofern sie unmittelbar mit der energetischen Maßnahme zusammenhängen.
Auch notwendige Elektroarbeiten können dazugehören
Bei elektrisch betriebenen Fenstern oder Türen können erforderliche Elektroarbeiten ebenfalls berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel für notwendige Anschlüsse oder technische Komponenten im direkten Zusammenhang mit dem geförderten Element.
Auch notwendige Umfeldmaßnahmen können zählen
Je nach Projekt können darüber hinaus Kosten für vorbereitende oder wiederherstellende Maßnahmen dazugehören – beispielsweise Gerüstarbeiten, Baustellensicherung, Entsorgung alter Bauteile oder die Wiederherstellung von Oberflächen, wenn diese Arbeiten direkt mit der geförderten Maßnahme verbunden sind.
Fenstertausch Förderung beantragen: So gehen Sie vor
Die Fenstertausch Förderung für neue Fenster wird als energetische Einzelmaßnahme über das BAFA beantragt. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Angebot und Förderplanung kommen zuerst, anschließend wird der Antrag gestellt – und erst danach sollte der eigentliche Fenstertausch beginnen.
Angebote für den Fenstertausch einholen
Zunächst wird festgelegt, welche Fenster ersetzt werden sollen. Lassen Sie sich von Fachbetrieben konkrete Angebote erstellen und achten Sie darauf, dass die vorgesehenen Fenster die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Energieeffizienz-Experten einbinden
Für einen geförderten Fenstertausch muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Er prüft die geplante Maßnahme und erstellt die für den Antrag notwendige Technische Projektbeschreibung (TPB).
Aus der Technischen Projektbeschreibung entsteht eine TPB-ID, die später im BAFA-Antrag angegeben wird.
Vertrag schließen – aber mit Fördervorbehalt
Bereits vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die geplante Maßnahme vorliegen. Dieser darf jedoch nicht einfach uneingeschränkt abgeschlossen werden.
Im Vertrag muss die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart werden. Außerdem muss ein voraussichtliches Umsetzungsdatum für den Fenstertausch enthalten sein.
Förderung online beim BAFA beantragen
Sobald Vertrag und Technische Projektbeschreibung vorliegen, kann der Förderantrag beim BAFA gestellt werden. Dabei wird unter anderem die TPB-ID des Energieeffizienz-Experten benötigt.
Idealerweise warten Sie anschließend den Zuwendungsbescheid des BAFA ab.
Fenster fachgerecht austauschen lassen
Nach der Förderzusage können die neuen Fenster eingebaut werden. Wichtig ist, dass das Projekt entsprechend der beantragten technischen Planung umgesetzt und dokumentiert wird.
Nach der Antragstellung darf grundsätzlich auch bereits vor der Förderzusage begonnen werden – allerdings auf eigenes Risiko. Wird der Antrag später abgelehnt, besteht kein Anspruch auf den eingeplanten Zuschuss.
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Abschluss der Arbeiten wird der Technische Projektnachweis (TPN) erstellt. Anschließend wird der Verwendungsnachweis mit der TPN-ID online beim BAFA eingereicht.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.
Fenstertausch Förderung nutzen und passende Fensterbauer finden
Vergleichen Sie Fachbetriebe für neue Fenster und finden Sie einen Fensterbauer, der zu Ihrem Projekt passt.
Fenstertausch Förderung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Bei der Fenstertausch Förderung entscheiden nicht nur die richtigen Fenster über den Zuschuss. Auch Antrag, Vertragsgestaltung, technische Nachweise und die Reihenfolge der einzelnen Schritte müssen stimmen. Einige Fehler lassen sich jedoch leicht vermeiden, wenn die Förderung von Anfang an in die Planung des Fenstertauschs einbezogen wird.
Fenstertausch Förderung richtig planen statt später korrigieren
Viele Voraussetzungen lassen sich nachträglich nur schwer oder gar nicht korrigieren. Wer eine Fenstertausch Förderung beantragen möchte, sollte deshalb bereits vor der endgültigen Beauftragung prüfen, welche Anforderungen für das konkrete Projekt gelten.
Fenstertausch Förderung durch falschen Vertrag gefährden
Ein Auftrag sollte nicht einfach wie bei einem ungeförderten Fenstertausch abgeschlossen werden. Für die Förderung muss der Vertrag so gestaltet sein, dass die entsprechenden Förderbedingungen eingehalten werden.
Technische Werte für die Fenstertausch Förderung nicht geprüft
Moderne Fenster sind nicht automatisch förderfähig. Vor der Bestellung sollten deshalb die technischen Eigenschaften der vorgesehenen Elemente geprüft und eindeutig im Angebot dokumentiert werden.
Energieeffizienz-Experten zu spät einbinden
Für die Fenstertausch Förderung über die BEG spielt die technische Förderplanung eine wichtige Rolle. Wird erst nach der Bestellung geprüft, ob das geplante Fenster die Voraussetzungen erfüllt, kann es für Änderungen bereits zu spät sein.
Bei der Fenstertausch Förderung nur den Fensterpreis ansetzen
Förderfähige Kosten können über den reinen Kaufpreis der Fenster hinausgehen. Wer Montage, notwendige Anschlussarbeiten oder weitere unmittelbar erforderliche Maßnahmen nicht berücksichtigt, kalkuliert den möglichen Zuschuss womöglich zu niedrig.
Unterlagen für die Fenstertausch Förderung nicht vollständig sichern
Angebote, Rechnungen, technische Angaben und Nachweise sollten während des gesamten Projekts sorgfältig aufbewahrt werden. Sie dokumentieren, dass der Fenstertausch wie geplant umgesetzt wurde und welche Kosten tatsächlich entstanden sind.
Fenstertausch Förderung: Warum ein genaues Aufmaß so wichtig ist
Soll die Fenstertausch Förderung genutzt werden, beginnt die praktische Planung lange vor dem Einbau. Ein fachgerechtes Aufmaß schafft die Grundlage für passende Fenster, ein belastbares Angebot und eine saubere Kalkulation der tatsächlich benötigten Leistungen.
Fenstertausch Förderung beginnt mit einer guten Bestandsaufnahme
Fensteröffnungen sehen auf den ersten Blick oft unkompliziert aus. In der Praxis können jedoch unterschiedliche Maße, alte Anschlüsse, Rollladenkästen, Fensterbänke oder Besonderheiten des Mauerwerks Einfluss auf den späteren Fenstertausch haben.
Ein Fensterbauer prüft deshalb nicht nur Breite und Höhe der Öffnung. Auch die Einbausituation und angrenzende Bauteile sind wichtig, damit das neue Fenster passend geplant und die erforderlichen Leistungen im Angebot berücksichtigt werden können.
Fenstermaße exakt bestimmen
Breite und Höhe werden an mehreren Punkten geprüft. So lassen sich Maßabweichungen erkennen, bevor die neuen Fenster bestellt werden.
Anschlüsse und Nebenarbeiten mitplanen
Fensterbank, Rollladenkasten, Laibung und Anschlussbereiche können zusätzliche Arbeiten erforderlich machen. Je früher diese erkannt werden, desto realistischer lässt sich das Projekt kalkulieren.
Fenstertausch Förderung besser kalkulieren
Je genauer das Angebot die tatsächlich benötigten Fenster, Montagearbeiten und projektbezogenen Leistungen abbildet, desto besser lässt sich auch der finanzielle Rahmen der Fenstertausch Förderung planen.
Fenstertausch Förderung nutzen und passende Fensterbauer finden
Vergleichen Sie Fachbetriebe für neue Fenster und finden Sie einen Fensterbauer, der zu Ihrem Projekt passt.
Fenstertausch Förderung: Erst richtig ausmessen
Bevor neue Fenster bestellt und die Fenstertausch Förderung konkret kalkuliert wird, sollte ein Fachbetrieb die vorhandenen Fenster genau aufnehmen. Neben Breite und Höhe können auch Fensterbank, Laibung, Rollladenkasten und die Einbausituation Einfluss auf Angebot und Montagekosten haben.
Fenster ausmessen lassen: Darauf kommt es anFenstertausch Förderung über die Steuer: Welche Alternative gibt es?
Nicht jeder Fenstertausch muss über einen klassischen Förderantrag bezuschusst werden. Für selbst genutzte Wohngebäude kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine steuerliche Förderung des Fenstertauschs nach § 35c EStG infrage kommen. Dabei wird ein Teil der Sanierungskosten über mehrere Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen.
Fenstertausch Förderung ohne klassischen BAFA-Zuschuss
Die Erneuerung von Fenstern zählt ausdrücklich zu den energetischen Maßnahmen, für die die Steuerermäßigung genutzt werden kann. Insgesamt können 20 % der begünstigten Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden – allerdings nicht auf einmal, sondern verteilt über drei Jahre.
im Kalenderjahr, in dem der energetische Fenstertausch abgeschlossen wird
maximal 14.000 €im darauffolgenden Kalenderjahr
maximal 14.000 €im zweiten Jahr nach Abschluss der Maßnahme
maximal 12.000 €Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung pro begünstigtem Objekt
Werden mehrere energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Gebäude durchgeführt, ist die gesamte Steuerermäßigung nach § 35c EStG auf 40.000 € pro begünstigtem Objekt begrenzt.
Wann ist diese Fenstertausch Förderung über die Steuer möglich?
Das Gebäude beziehungsweise die Wohnung muss grundsätzlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Zum Zeitpunkt der energetischen Maßnahme muss das begünstigte Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein.
Der Fenstertausch muss die technischen Anforderungen erfüllen und von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden.
Für die Kosten muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Die Zahlung muss unbar auf das Konto des ausführenden Unternehmens erfolgen.
Fenstertausch Förderung: BAFA oder Steuerbonus?
Direkter Förderzuschuss
Die Förderung wird für das geplante Sanierungsprojekt beantragt und nach erfolgreicher Durchführung und Prüfung ausgezahlt.
Förderung vor dem Fenstertausch planenSteuerermäßigung über drei Jahre
Die steuerliche Förderung reduziert die Einkommensteuer in den drei Jahren ab Abschluss der energetischen Maßnahme.
Bis zu 20 % der begünstigten AufwendungenWer kann die Fenstertausch Förderung 2026 beantragen?
Die Fenstertausch Förderung über die BEG ist nicht ausschließlich für selbst genutzte Einfamilienhäuser gedacht. Förderfähig können energetische Maßnahmen an unterschiedlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden sein.
Fenstertausch Förderung für private Eigentümer
Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses können die Förderung nutzen, wenn der geplante Fenstertausch die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Fenstertausch Förderung bei vermieteten Immobilien
Auch eine vermietete Immobilie schließt eine BEG-Förderung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sind das Gebäude, die Maßnahme und die jeweiligen Förderbedingungen.
Fenstertausch Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören zu den Antragsberechtigten. Bei Eigentumswohnungen sollte frühzeitig geklärt werden, wie der Fenstertausch innerhalb der Gemeinschaft beschlossen und umgesetzt wird.
Fenstertausch Förderung: Mehr zu Kosten und Zuschüssen
Förderung, Kosten und technische Anforderungen unterscheiden sich je nach Bauteil und Sanierungsprojekt. In unseren weiterführenden Ratgebern finden Sie Antworten zu einzelnen Fenstern und Türen sowie weitere Beiträge rund um Kosten und Förderung.
Kosten & Förderung
Weitere Ratgeber zu Zuschüssen, Sanierungskosten und Fördermöglichkeiten für Fenster und Türen.
Alle Beiträge ansehen →Balkontür Förderung 2026
Welche Zuschüsse beim Austausch einer alten Balkontür möglich sind.
Ratgeber lesen →Terrassentür Förderung 2026
Förderung, Voraussetzungen und Kosten für neue Terrassentüren.
Ratgeber lesen →Dachfenster Förderung 2026
So lassen sich neue Dachfenster im Rahmen einer energetischen Sanierung fördern.
Ratgeber lesen →Fenstertausch Förderung 2026: Häufige Fragen einfach beantwortet
Wie viel Geld gibt es? Muss wirklich ein Energieberater kommen? Darf ich nur ein Fenster austauschen? Und was passiert, wenn die Fenster schon bestellt sind? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Fenstertausch Förderung 2026 kurz und verständlich.
Wie hoch ist die Fenstertausch Förderung 2026?
Für den energetischen Austausch von Fenstern beträgt die BEG-Grundförderung 15 % der förderfähigen Kosten. Ein iSFP kann zusätzlich Vorteile bringen, seit dem 21. Juli 2026 gelten für den 5-%-Bonus jedoch neue Voraussetzungen.
Gibt es wirklich 20 % Fenstertausch Förderung?
Nicht pauschal auf die gesamten Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 wird der 5-%-iSFP-Bonus erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen berücksichtigt – und nur auf den Betrag, der diese Grenze übersteigt.
Muss ich alle Fenster austauschen, um Förderung zu bekommen?
Nein. Ein kompletter Fenstertausch des gesamten Hauses ist nicht grundsätzlich erforderlich. Auch einzelne energetische Maßnahmen können gefördert werden, sofern das Vorhaben die jeweiligen Förderbedingungen und technischen Anforderungen erfüllt.
Brauche ich für die Fenstertausch Förderung einen Energieberater?
Ja. Bei einer BEG-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dazu gehört auch der energetische Austausch von Fenstern.
Reicht eine Dreifachverglasung für die Förderung?
Nein. „3-fach verglast“ bedeutet nicht automatisch förderfähig. Entscheidend sind die vorgeschriebenen technischen Werte des gesamten Fensters, insbesondere der relevante Uw-Wert.
Kann ich die Fenster erst bestellen und danach Förderung beantragen?
Bei Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss aber die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Ein normaler uneingeschränkt bindender Auftrag vor dem Förderantrag kann die Förderung gefährden.
Darf der Fenstertausch direkt nach dem Antrag beginnen?
Ja. Nach der Antragstellung darf grundsätzlich mit der Umsetzung begonnen werden – allerdings auf eigenes Risiko. Wer Planungssicherheit möchte, wartet den Zuwendungsbescheid des BAFA ab.
BAFA oder KfW: Wo beantrage ich die Fenstertausch Förderung?
Der Zuschuss für den Fenstertausch als Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle wird beim BAFA beantragt. Nach einer Förderzusage kann für förderfähige Einzelmaßnahmen zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit infrage kommen.
Werden nur die neuen Fenster selbst gefördert?
Nein. Auch unmittelbar notwendige Arbeiten rund um die energetische Maßnahme können förderfähig sein – beispielsweise Montage, Anschlussarbeiten und bestimmte notwendige Umfeld- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.
Gibt es Fenstertausch Förderung auch für Balkontüren und Terrassentüren?
Ja, entsprechende Fenster- und Türelemente können im Rahmen energetischer Maßnahmen an der Gebäudehülle ebenfalls förderfähig sein, wenn die jeweiligen technischen Voraussetzungen eingehalten werden.
Werden auch Dachfenster gefördert?
Auch der energetische Austausch von Dachfenstern kann förderfähig sein. Entscheidend sind wiederum die technischen Anforderungen und die korrekte Einbindung der Maßnahme in den Förderantrag.
Gibt es Fenstertausch Förderung auch bei vermieteten Häusern?
Ja. Die BEG-Einzelmaßnahmen sind nicht auf selbst genutzte Wohnimmobilien beschränkt. Auch Eigentümer vermieteter Gebäude können grundsätzlich antragsberechtigt sein, wenn die weiteren Förderbedingungen erfüllt werden.
Kann ich BEG-Förderung und Steuerbonus gleichzeitig nutzen?
Für dieselben Kosten darf die steuerliche Förderung nach § 35c EStG nicht zusätzlich zu einer entsprechenden öffentlichen Förderung genutzt werden. Welche Variante günstiger ist, sollte deshalb vorab geprüft werden.
Wie lange habe ich nach dem Antrag Zeit für den Fenstertausch?
Für die BEG-Einzelmaßnahmen gilt grundsätzlich ein Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Das im Lieferungs- oder Leistungsvertrag angegebene voraussichtliche Umsetzungsdatum sollte innerhalb dieses Zeitraums liegen.
Was gilt für Anträge auf Fenstertausch Förderung vor dem 21. Juli 2026?
Bereits vor dem 21. Juli 2026 eingereichte Anträge werden nach den Förderbedingungen geprüft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Auch bereits erteilte Förderzusagen bleiben bestehen.
Muss der Fensterbauer den Förderantrag stellen?
Nein. Der Antrag wird vom Antragsteller gestellt. Der Fensterbauer liefert jedoch wichtige Angaben zu Produkten, Leistungen und Kosten. Der Energieeffizienz-Experte übernimmt die erforderliche technische Förderplanung und die entsprechenden Nachweise.
Fenstertausch Förderung nutzen – passende Fensterbauer finden
Neue Fenster können Wohnkomfort, Energieeffizienz und den Wert einer Immobilie verbessern. Wer die Fenstertausch Förderung nutzen möchte, sollte technische Anforderungen, Kosten und Förderplanung frühzeitig zusammenbringen. Finden Sie passende Fensterbauer für Ihr Projekt und vergleichen Sie Angebote für neue Fenster inklusive Einbau.