Info

Fenstertausch Förderung: Neue BEG-Förderung ab Juli 2026

Fenstertausch Förderung 2026 kann für Eigentümer einen echten Unterschied machen: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auch der Austausch alter Fenster wird weiterhin gefördert: Für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle sind grundsätzlich 15 % Zuschuss möglich. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 20 % steigen.

Doch welche Fenster sind förderfähig? Wie hoch fällt der Zuschuss konkret aus, wann muss der Antrag gestellt werden – und welche Rolle spielen BAFA, KfW und Energieeffizienz-Experten? Wir zeigen, welche Fenstertausch Förderung 2026 möglich ist, was sich seit dem 21. Juli geändert hat und wie Sie Zuschüsse nutzen, ohne an Fristen oder Formalitäten zu scheitern.

BEG 2026, Zuschüsse und Antrag

Fenstertausch Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Wer alte Fenster energetisch erneuert, kann auch 2026 staatliche Unterstützung erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Fenstertausch bleibt als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig – allerdings haben sich insbesondere die Voraussetzungen für den iSFP-Bonus geändert.

Fenstertausch Förderung 2026 – neue Fenster in einem sanierten Altbau
15 %

Grundförderung für neue Fenster

Der energetische Austausch von Fenstern gehört zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Über die BEG können dafür grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss beantragt werden.

+5 %

iSFP-Bonus unter neuen Voraussetzungen

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kann der Fördersatz grundsätzlich um 5 Prozentpunkte steigen. Seit dem 21. Juli 2026 ist der Bonus jedoch an ein Investitionsvolumen von mindestens 30.000 € gekoppelt.

30 / 60

Bis zu 60.000 € förderfähige Kosten

Für sonstige energetische Maßnahmen können grundsätzlich bis zu 30.000 € pro Wohneinheit berücksichtigt werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kann die Grenze der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 € steigen.

BEG-Update 21.07. 2026
Neue Förderbedingungen seit Juli 2026

BEG-Update: Was sich bei der Förderung für den Fenstertausch geändert hat

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Eigentümer, die neue Fenster Einbauen lassen möchten, bleibt die Förderung grundsätzlich bestehen. Eine wichtige Änderung betrifft jedoch den iSFP-Bonus: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte können nicht mehr pauschal auf die gesamten Kosten angerechnet werden.

Das bleibt

15 % Grundförderung für den Fenstertausch

Der Austausch alter Fenster zählt weiterhin zu den förderfähigen energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle. Der reguläre Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.

15 % Grundförderung
! Das ist neu

Neue Grenze beim iSFP-Bonus

Der zusätzliche 5-%-iSFP-Bonus bleibt erhalten, greift seit dem 21. Juli 2026 jedoch erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 €.

Entscheidend: Die zusätzlichen 5 Prozent werden nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € angewendet.

Förderfähige Ausgaben

Die Kostenobergrenzen bleiben bestehen

Für energetische Einzelmaßnahmen gelten weiterhin feste Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann den möglichen Kostenrahmen deutlich erhöhen.

Ohne iSFP 30.000 € max. förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit
i
Antrag bereits gestellt?

Die neuen Regeln gelten nicht rückwirkend

Wurde der Förderantrag bereits vor dem 21. Juli 2026 eingereicht, wird er nach den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Förderbedingungen geprüft. Auch bereits erteilte Förderzusagen bleiben bestehen.

Drei Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch Förderung 2026: So viel Zuschuss ist möglich

Was bedeuten die aktuellen Fördersätze konkret in Euro? Drei Rechenbeispiele zeigen, wie hoch der mögliche Zuschuss bei unterschiedlichen Investitionssummen ausfallen kann.

01
Kleinerer Fenstertausch

20.000 € förderfähige Kosten

Grundförderung 15 %
Zuschuss 3.000 €

Bei 20.000 € förderfähigen Kosten ergibt sich bei einem Fördersatz von 15 % ein Zuschuss von 3.000 €.

02
Größere Sanierung mit iSFP

40.000 € förderfähige Kosten

15 % auf 40.000 € 6.000 €
5 % Bonus auf 10.000 € 500 €
Zuschuss gesamt 6.500 €
Technische Voraussetzungen

Welche Fenster werden 2026 gefördert?

Nicht jedes neue Fenster erfüllt automatisch die Voraussetzungen der BEG-Förderung. Entscheidend ist vor allem die energetische Qualität des gesamten Fensters. Bei klassischen Fenstern sowie Balkon- und Terrassentüren spielt insbesondere der Uw-Wert eine zentrale Rolle.

Fenster im Wohngebäude ≤ 0,95 W/(m²K)
Darauf kommt es an

Der Uw-Wert des Fensters muss stimmen

Für neu eingebaute Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren gilt bei Wohngebäuden grundsätzlich ein maximaler Uw-Wert von 0,95 W/(m²K). Je niedriger der Wert ausfällt, desto weniger Wärme geht über das gesamte Fenster nach außen verloren.

U
Häufig verwechselt

Uw ist nicht dasselbe wie Ug

Uw Window

Der Uw-Wert beschreibt die Wärmedämmung des gesamten Fensters – also das Zusammenspiel von Verglasung, Rahmen und Glasrandverbund.

Ug Glass

Der Ug-Wert bezieht sich ausschließlich auf die Verglasung. Ein guter Ug-Wert allein bedeutet deshalb noch nicht, dass das komplette Fenster die technischen Anforderungen erfüllt.

Sonderfälle

Nicht für jedes Fenster gilt derselbe Grenzwert

Besondere Anforderungen an Einbruchschutz, Barrierearmut oder Denkmalschutz können dazu führen, dass im Rahmen der Förderung abweichende Uw-Grenzwerte gelten.

01

Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster

Uw ≤ 1,1

Für entsprechend ausgeführte Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren kann ein höherer zulässiger Uw-Wert gelten.

02

Fenster im Baudenkmal

Uw ≤ 1,4

Bei Baudenkmalen werden die besonderen Anforderungen an Gestaltung, Konstruktion und den Erhalt historischer Substanz berücksichtigt.

03

Denkmalfenster mit echten Sprossen

Uw ≤ 1,6

Für Fenster mit echten glasteilenden Sprossen können bei Baudenkmalen ebenfalls besondere technische Grenzwerte gelten.

Fensterbauer berät Eigentümer zu neuen Fenstern und den technischen Anforderungen Gut beraten vor dem Fenstertausch
Fachwissen an Ihrer Seite

Ein erfahrener Fensterbauer hilft bei der Auswahl

Uw-Wert, Verglasung, Rahmenmaterial, Einbau und technische Anforderungen: Bei einem geförderten Fenstertausch müssen mehrere Faktoren zusammenspielen. Ein erfahrener Fensterbauer kann passende Lösungen für Ihr Gebäude empfehlen und die benötigten technischen Produktdaten bereitstellen.

Gerade bei einem größeren Projekt lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. So können Sie nicht nur Preise, sondern auch Dämmwerte, Ausstattung und Montageleistungen gegenüberstellen.

i

Die Prüfung und Bestätigung der technischen Voraussetzungen für die BEG-Förderung erfolgt bei Maßnahmen an der Gebäudehülle unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.

Fensterbauer finden
Mehr als klassische Fenster

Werden auch Balkon- und Terrassentüren gefördert?

Die Fenstertausch Förderung 2026 beschränkt sich nicht auf klassische Fenster. Im Rahmen der BEG werden energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert – dazu zählt grundsätzlich auch die Erneuerung von Außentüren und entsprechenden Fenstertürelementen, sofern die jeweiligen technischen Voraussetzungen erfüllt werden.

15 %
Gebäudehülle

Fenster, Balkon- und Terrassentüren gemeinsam betrachten

Gerade bei einer größeren Sanierung werden häufig nicht nur einzelne Fenster ersetzt. Auch eine alte Balkontür oder Terrassentür kann energetisch eine Schwachstelle in der Gebäudehülle darstellen. Werden diese Bauteile im Zuge der Sanierung erneuert und erfüllen sie die Förderbedingungen, können auch dafür förderfähige Kosten entstehen.

01
Fenster

Alte Fenster energetisch erneuern

Der Austausch energetisch schlechter Fenster gehört zu den klassischen BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Entscheidend ist, dass die neuen Elemente die geforderten technischen Werte erreichen und die weiteren Fördervoraussetzungen eingehalten werden.

Exkurs: Fenster im Dach

Auch Dachfenster können 2026 gefördert werden

Wer alte Dachfenster austauscht, kann dafür ebenfalls die BEG-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders bei älteren Dachgeschossen kann der Austausch sinnvoll sein: Moderne Dachfenster verbessern nicht nur die Wärmedämmung, sondern können auch Zugluft und sommerliche Hitze reduzieren.

Für die Förderung gelten dieselben grundsätzlichen BEG-Regeln wie beim klassischen Fenstertausch. Der Fördersatz für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt aktuell 15 %.

Dachfenster Förderung 2026 im Detail
Förderfähig 15 % Grundförderung für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle
Fenstertausch geplant?

Fenstertausch Förderung nutzen und passende Fensterbauer finden

Vergleichen Sie Fachbetriebe für neue Fenster und finden Sie einen Fensterbauer, der zu Ihrem Projekt passt.

Fensterbauer finden
Mehr als nur der Fensterpreis

Welche Kosten beim Fenstertausch sind förderfähig?

Bei der Förderung zählt nicht nur der Kaufpreis der neuen Fenster. Auch zahlreiche Arbeiten, die direkt für den energetischen Fenstertausch notwendig sind, können zu den förderfähigen Ausgaben gehören. Das macht gerade bei größeren Projekten einen spürbaren Unterschied.

Entscheidend für die Kalkulation

Nicht nur das neue Fenster kann bezuschusst werden

Vom Ausbau des alten Fensters über die Montage bis zur Abdichtung der Anschlussfugen können verschiedene Kosten unmittelbar zum geförderten Sanierungsvorhaben gehören. Auch notwendige Wiederherstellungsarbeiten im Fensterbereich können berücksichtigt werden.

01
Fenster & Bauteile

Neue Fenster und notwendige Bauteile

Förderfähig können der Austausch oder Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren sowie bestimmte Maßnahmen zur energetischen Verbesserung vorhandener Elemente sein.

Fenster Fenstertüren Außentüren
02
Ausbau & Montage

Alte Fenster raus, neue fachgerecht einsetzen

Zum Fenstertausch gehören mehr Arbeitsschritte als das reine Einsetzen des neuen Elements. Auch erforderlicher Aus- und Einbau, die Überarbeitung angrenzender Bereiche sowie unmittelbar notwendige Montagearbeiten können berücksichtigt werden.

Ausbau Montage Entsorgung
04
Rund ums Fenster

Fensterbank, Rollladenkasten und weitere Details

Die Förderung kann auch notwendige Arbeiten an angrenzenden Bauteilen umfassen. Dazu zählen beispielsweise die Erneuerung von Fensterbänken sowie die Erneuerung, Dämmung oder Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen.

Fensterbank Rollladenkasten Dichtungen
05
Wiederherstellung

Putz, Malerarbeiten und notwendige Folgearbeiten

Muss rund um das neue Fenster anschließend wieder verputzt oder gestrichen werden, können auch solche notwendigen Wiederherstellungsarbeiten anteilig förderfähig sein, sofern sie unmittelbar mit der energetischen Maßnahme zusammenhängen.

Putz Malerarbeiten Oberflächen
06
Technik

Auch notwendige Elektroarbeiten können dazugehören

Bei elektrisch betriebenen Fenstern oder Türen können erforderliche Elektroarbeiten ebenfalls berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel für notwendige Anschlüsse oder technische Komponenten im direkten Zusammenhang mit dem geförderten Element.

Elektrik Anschlüsse Steuerung
Oft übersehen

Auch notwendige Umfeldmaßnahmen können zählen

Je nach Projekt können darüber hinaus Kosten für vorbereitende oder wiederherstellende Maßnahmen dazugehören – beispielsweise Gerüstarbeiten, Baustellensicherung, Entsorgung alter Bauteile oder die Wiederherstellung von Oberflächen, wenn diese Arbeiten direkt mit der geförderten Maßnahme verbunden sind.

Gerüst Baustelleneinrichtung Entsorgung Wiederherstellung
Von der Planung bis zur Auszahlung

Fenstertausch Förderung beantragen: So gehen Sie vor

Die Fenstertausch Förderung für neue Fenster wird als energetische Einzelmaßnahme über das BAFA beantragt. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Angebot und Förderplanung kommen zuerst, anschließend wird der Antrag gestellt – und erst danach sollte der eigentliche Fenstertausch beginnen.

BAFA
Richtige Anlaufstelle

Fenstertausch Förderung wird beim BAFA beantragt

Bei neuen Fenstern handelt es sich um eine Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle. Dafür ist innerhalb der BEG das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss zudem ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

01
Planung

Angebote für den Fenstertausch einholen

Zunächst wird festgelegt, welche Fenster ersetzt werden sollen. Lassen Sie sich von Fachbetrieben konkrete Angebote erstellen und achten Sie darauf, dass die vorgesehenen Fenster die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.

02
Förderplanung

Energieeffizienz-Experten einbinden

Für einen geförderten Fenstertausch muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Er prüft die geplante Maßnahme und erstellt die für den Antrag notwendige Technische Projektbeschreibung (TPB).

TPB

Aus der Technischen Projektbeschreibung entsteht eine TPB-ID, die später im BAFA-Antrag angegeben wird.

04
Antrag

Förderung online beim BAFA beantragen

Sobald Vertrag und Technische Projektbeschreibung vorliegen, kann der Förderantrag beim BAFA gestellt werden. Dabei wird unter anderem die TPB-ID des Energieeffizienz-Experten benötigt.

Idealerweise warten Sie anschließend den Zuwendungsbescheid des BAFA ab.

05
Umsetzung

Fenster fachgerecht austauschen lassen

Nach der Förderzusage können die neuen Fenster eingebaut werden. Wichtig ist, dass das Projekt entsprechend der beantragten technischen Planung umgesetzt und dokumentiert wird.

Nach der Antragstellung darf grundsätzlich auch bereits vor der Förderzusage begonnen werden – allerdings auf eigenes Risiko. Wird der Antrag später abgelehnt, besteht kein Anspruch auf den eingeplanten Zuschuss.

06
Abschluss

Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Nach Abschluss der Arbeiten wird der Technische Projektnachweis (TPN) erstellt. Anschließend wird der Verwendungsnachweis mit der TPN-ID online beim BAFA eingereicht.

Nach erfolgreicher Prüfung wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.

Angebot EEE + TPB Vertrag mit Fördervorbehalt BAFA-Antrag Fenstertausch Nachweis & Auszahlung
Fenstertausch geplant?

Fenstertausch Förderung nutzen und passende Fensterbauer finden

Vergleichen Sie Fachbetriebe für neue Fenster und finden Sie einen Fensterbauer, der zu Ihrem Projekt passt.

Fensterbauer finden
Förderung nicht verschenken

Fenstertausch Förderung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Bei der Fenstertausch Förderung entscheiden nicht nur die richtigen Fenster über den Zuschuss. Auch Antrag, Vertragsgestaltung, technische Nachweise und die Reihenfolge der einzelnen Schritte müssen stimmen. Einige Fehler lassen sich jedoch leicht vermeiden, wenn die Förderung von Anfang an in die Planung des Fenstertauschs einbezogen wird.

5
Typische Stolperfallen

Fenstertausch Förderung richtig planen statt später korrigieren

Viele Voraussetzungen lassen sich nachträglich nur schwer oder gar nicht korrigieren. Wer eine Fenstertausch Förderung beantragen möchte, sollte deshalb bereits vor der endgültigen Beauftragung prüfen, welche Anforderungen für das konkrete Projekt gelten.

01
Auftrag

Fenstertausch Förderung durch falschen Vertrag gefährden

Ein Auftrag sollte nicht einfach wie bei einem ungeförderten Fenstertausch abgeschlossen werden. Für die Förderung muss der Vertrag so gestaltet sein, dass die entsprechenden Förderbedingungen eingehalten werden.

Vertrag und Förderablauf vor der endgültigen Beauftragung abstimmen.
02
Fenster

Technische Werte für die Fenstertausch Förderung nicht geprüft

Moderne Fenster sind nicht automatisch förderfähig. Vor der Bestellung sollten deshalb die technischen Eigenschaften der vorgesehenen Elemente geprüft und eindeutig im Angebot dokumentiert werden.

Uw-Wert und technische Produktdaten bereits beim Angebot kontrollieren.
03
Fachplanung

Energieeffizienz-Experten zu spät einbinden

Für die Fenstertausch Förderung über die BEG spielt die technische Förderplanung eine wichtige Rolle. Wird erst nach der Bestellung geprüft, ob das geplante Fenster die Voraussetzungen erfüllt, kann es für Änderungen bereits zu spät sein.

Förderfähigkeit vor Beginn des eigentlichen Fenstertauschs klären.
04
Kosten

Bei der Fenstertausch Förderung nur den Fensterpreis ansetzen

Förderfähige Kosten können über den reinen Kaufpreis der Fenster hinausgehen. Wer Montage, notwendige Anschlussarbeiten oder weitere unmittelbar erforderliche Maßnahmen nicht berücksichtigt, kalkuliert den möglichen Zuschuss womöglich zu niedrig.

Das gesamte förderfähige Projekt betrachten – nicht nur den Stückpreis.
Von der Förderung zum konkreten Projekt

Fenstertausch Förderung: Warum ein genaues Aufmaß so wichtig ist

Soll die Fenstertausch Förderung genutzt werden, beginnt die praktische Planung lange vor dem Einbau. Ein fachgerechtes Aufmaß schafft die Grundlage für passende Fenster, ein belastbares Angebot und eine saubere Kalkulation der tatsächlich benötigten Leistungen.

Fenstertausch Förderung – Fensterbauer nimmt vor dem Fenstertausch das genaue Aufmaß
Ein präzises Aufmaß hilft, Fenster, Montage und notwendige Nebenarbeiten von Anfang an richtig zu planen.
Vor dem Angebot

Fenstertausch Förderung beginnt mit einer guten Bestandsaufnahme

Fensteröffnungen sehen auf den ersten Blick oft unkompliziert aus. In der Praxis können jedoch unterschiedliche Maße, alte Anschlüsse, Rollladenkästen, Fensterbänke oder Besonderheiten des Mauerwerks Einfluss auf den späteren Fenstertausch haben.

Ein Fensterbauer prüft deshalb nicht nur Breite und Höhe der Öffnung. Auch die Einbausituation und angrenzende Bauteile sind wichtig, damit das neue Fenster passend geplant und die erforderlichen Leistungen im Angebot berücksichtigt werden können.

01
Aufmaß

Fenstermaße exakt bestimmen

Breite und Höhe werden an mehreren Punkten geprüft. So lassen sich Maßabweichungen erkennen, bevor die neuen Fenster bestellt werden.

02
Bestand

Anschlüsse und Nebenarbeiten mitplanen

Fensterbank, Rollladenkasten, Laibung und Anschlussbereiche können zusätzliche Arbeiten erforderlich machen. Je früher diese erkannt werden, desto realistischer lässt sich das Projekt kalkulieren.

03
Angebot

Fenstertausch Förderung besser kalkulieren

Je genauer das Angebot die tatsächlich benötigten Fenster, Montagearbeiten und projektbezogenen Leistungen abbildet, desto besser lässt sich auch der finanzielle Rahmen der Fenstertausch Förderung planen.

Fenstertausch geplant?

Fenstertausch Förderung nutzen und passende Fensterbauer finden

Vergleichen Sie Fachbetriebe für neue Fenster und finden Sie einen Fensterbauer, der zu Ihrem Projekt passt.

Fensterbauer finden
Fenstertausch Förderung – Fensterbauer misst ein Fenster fachgerecht aus
Planung vor dem Fenstertausch

Fenstertausch Förderung: Erst richtig ausmessen

Bevor neue Fenster bestellt und die Fenstertausch Förderung konkret kalkuliert wird, sollte ein Fachbetrieb die vorhandenen Fenster genau aufnehmen. Neben Breite und Höhe können auch Fensterbank, Laibung, Rollladenkasten und die Einbausituation Einfluss auf Angebot und Montagekosten haben.

Fenster ausmessen lassen: Darauf kommt es an
Alternative zum BAFA-Zuschuss

Fenstertausch Förderung über die Steuer: Welche Alternative gibt es?

Nicht jeder Fenstertausch muss über einen klassischen Förderantrag bezuschusst werden. Für selbst genutzte Wohngebäude kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine steuerliche Förderung des Fenstertauschs nach § 35c EStG infrage kommen. Dabei wird ein Teil der Sanierungskosten über mehrere Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen.

Steuerbonus 20 % verteilt auf drei Jahre
§ 35c EStG

Fenstertausch Förderung ohne klassischen BAFA-Zuschuss

Die Erneuerung von Fenstern zählt ausdrücklich zu den energetischen Maßnahmen, für die die Steuerermäßigung genutzt werden kann. Insgesamt können 20 % der begünstigten Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden – allerdings nicht auf einmal, sondern verteilt über drei Jahre.

Jahr 1 7 %

im Kalenderjahr, in dem der energetische Fenstertausch abgeschlossen wird

maximal 14.000 €
+
Jahr 2 7 %

im darauffolgenden Kalenderjahr

maximal 14.000 €
+
40.000 €
Maximaler Steuerbonus

Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung pro begünstigtem Objekt

Werden mehrere energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten Gebäude durchgeführt, ist die gesamte Steuerermäßigung nach § 35c EStG auf 40.000 € pro begünstigtem Objekt begrenzt.

Voraussetzungen

Wann ist diese Fenstertausch Förderung über die Steuer möglich?

Selbst genutztes Wohneigentum

Das Gebäude beziehungsweise die Wohnung muss grundsätzlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Gebäude älter als zehn Jahre

Zum Zeitpunkt der energetischen Maßnahme muss das begünstigte Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein.

Ausführung durch Fachunternehmen

Der Fenstertausch muss die technischen Anforderungen erfüllen und von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden.

Rechnung und Überweisung

Für die Kosten muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Die Zahlung muss unbar auf das Konto des ausführenden Unternehmens erfolgen.

Zwei Wege zum Ziel

Fenstertausch Förderung: BAFA oder Steuerbonus?

BEG / BAFA

Direkter Förderzuschuss

Die Förderung wird für das geplante Sanierungsprojekt beantragt und nach erfolgreicher Durchführung und Prüfung ausgezahlt.

Förderung vor dem Fenstertausch planen
oder
§ 35c EStG

Steuerermäßigung über drei Jahre

Die steuerliche Förderung reduziert die Einkommensteuer in den drei Jahren ab Abschluss der energetischen Maßnahme.

Bis zu 20 % der begünstigten Aufwendungen
Eigentümer, WEG & Vermieter

Wer kann die Fenstertausch Förderung 2026 beantragen?

Die Fenstertausch Förderung über die BEG ist nicht ausschließlich für selbst genutzte Einfamilienhäuser gedacht. Förderfähig können energetische Maßnahmen an unterschiedlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden sein.

01

Fenstertausch Förderung für private Eigentümer

Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses können die Förderung nutzen, wenn der geplante Fenstertausch die Fördervoraussetzungen erfüllt.

02

Fenstertausch Förderung bei vermieteten Immobilien

Auch eine vermietete Immobilie schließt eine BEG-Förderung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sind das Gebäude, die Maßnahme und die jeweiligen Förderbedingungen.

Kurz gefragt, klar beantwortet

Fenstertausch Förderung 2026: Häufige Fragen einfach beantwortet

Wie viel Geld gibt es? Muss wirklich ein Energieberater kommen? Darf ich nur ein Fenster austauschen? Und was passiert, wenn die Fenster schon bestellt sind? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Fenstertausch Förderung 2026 kurz und verständlich.

01

Wie hoch ist die Fenstertausch Förderung 2026?

Für den energetischen Austausch von Fenstern beträgt die BEG-Grundförderung 15 % der förderfähigen Kosten. Ein iSFP kann zusätzlich Vorteile bringen, seit dem 21. Juli 2026 gelten für den 5-%-Bonus jedoch neue Voraussetzungen.

02

Gibt es wirklich 20 % Fenstertausch Förderung?

Nicht pauschal auf die gesamten Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 wird der 5-%-iSFP-Bonus erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen berücksichtigt – und nur auf den Betrag, der diese Grenze übersteigt.

03

Muss ich alle Fenster austauschen, um Förderung zu bekommen?

Nein. Ein kompletter Fenstertausch des gesamten Hauses ist nicht grundsätzlich erforderlich. Auch einzelne energetische Maßnahmen können gefördert werden, sofern das Vorhaben die jeweiligen Förderbedingungen und technischen Anforderungen erfüllt.

04

Brauche ich für die Fenstertausch Förderung einen Energieberater?

Ja. Bei einer BEG-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dazu gehört auch der energetische Austausch von Fenstern.

05

Reicht eine Dreifachverglasung für die Förderung?

Nein. „3-fach verglast“ bedeutet nicht automatisch förderfähig. Entscheidend sind die vorgeschriebenen technischen Werte des gesamten Fensters, insbesondere der relevante Uw-Wert.

06

Kann ich die Fenster erst bestellen und danach Förderung beantragen?

Bei Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss aber die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Ein normaler uneingeschränkt bindender Auftrag vor dem Förderantrag kann die Förderung gefährden.

07

Darf der Fenstertausch direkt nach dem Antrag beginnen?

Ja. Nach der Antragstellung darf grundsätzlich mit der Umsetzung begonnen werden – allerdings auf eigenes Risiko. Wer Planungssicherheit möchte, wartet den Zuwendungsbescheid des BAFA ab.

08

BAFA oder KfW: Wo beantrage ich die Fenstertausch Förderung?

Der Zuschuss für den Fenstertausch als Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle wird beim BAFA beantragt. Nach einer Förderzusage kann für förderfähige Einzelmaßnahmen zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit infrage kommen.

09

Werden nur die neuen Fenster selbst gefördert?

Nein. Auch unmittelbar notwendige Arbeiten rund um die energetische Maßnahme können förderfähig sein – beispielsweise Montage, Anschlussarbeiten und bestimmte notwendige Umfeld- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.

10

Gibt es Fenstertausch Förderung auch für Balkontüren und Terrassentüren?

Ja, entsprechende Fenster- und Türelemente können im Rahmen energetischer Maßnahmen an der Gebäudehülle ebenfalls förderfähig sein, wenn die jeweiligen technischen Voraussetzungen eingehalten werden.

11

Werden auch Dachfenster gefördert?

Auch der energetische Austausch von Dachfenstern kann förderfähig sein. Entscheidend sind wiederum die technischen Anforderungen und die korrekte Einbindung der Maßnahme in den Förderantrag.

12

Gibt es Fenstertausch Förderung auch bei vermieteten Häusern?

Ja. Die BEG-Einzelmaßnahmen sind nicht auf selbst genutzte Wohnimmobilien beschränkt. Auch Eigentümer vermieteter Gebäude können grundsätzlich antragsberechtigt sein, wenn die weiteren Förderbedingungen erfüllt werden.

13

Kann ich BEG-Förderung und Steuerbonus gleichzeitig nutzen?

Für dieselben Kosten darf die steuerliche Förderung nach § 35c EStG nicht zusätzlich zu einer entsprechenden öffentlichen Förderung genutzt werden. Welche Variante günstiger ist, sollte deshalb vorab geprüft werden.

14

Wie lange habe ich nach dem Antrag Zeit für den Fenstertausch?

Für die BEG-Einzelmaßnahmen gilt grundsätzlich ein Bewilligungszeitraum von 36 Monaten. Das im Lieferungs- oder Leistungsvertrag angegebene voraussichtliche Umsetzungsdatum sollte innerhalb dieses Zeitraums liegen.

15

Was gilt für Anträge auf Fenstertausch Förderung vor dem 21. Juli 2026?

Bereits vor dem 21. Juli 2026 eingereichte Anträge werden nach den Förderbedingungen geprüft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Auch bereits erteilte Förderzusagen bleiben bestehen.

16

Muss der Fensterbauer den Förderantrag stellen?

Nein. Der Antrag wird vom Antragsteller gestellt. Der Fensterbauer liefert jedoch wichtige Angaben zu Produkten, Leistungen und Kosten. Der Energieeffizienz-Experte übernimmt die erforderliche technische Förderplanung und die entsprechenden Nachweise.

Jetzt Fenstertausch planen

Fenstertausch Förderung nutzen – passende Fensterbauer finden

Neue Fenster können Wohnkomfort, Energieeffizienz und den Wert einer Immobilie verbessern. Wer die Fenstertausch Förderung nutzen möchte, sollte technische Anforderungen, Kosten und Förderplanung frühzeitig zusammenbringen. Finden Sie passende Fensterbauer für Ihr Projekt und vergleichen Sie Angebote für neue Fenster inklusive Einbau.

Fensterbauer finden Fachbetriebe für Ihr Fensterprojekt vergleichen